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   BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R   

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BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R (https://dejure.org/2000,2357)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R (https://dejure.org/2000,2357)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - B 11/7 AL 30/99 R (https://dejure.org/2000,2357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvermittlung - Erlaubnis - Rücknahme einer Erlaubnis - Religion - Zuverlässigkeit - Berufsfreiheit

  • Judicialis

    AFG § 23 Abs 3 Satz 1; ; AFG § 23a Abs 2 Nr 1; ; SGB III § 293 Abs 1 Satz 1; ; SGB III § 295 Satz 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitsvermittlung durch Dritte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 208
  • NZS 2001, 500 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 650
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Die Allgemeininteressen, die Gründe für das Alleinvermittlungsrecht der BA waren (BSGE 70, 206, 211 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN), bestehen also weiterhin; sie sind nunmehr bei der Konkretisierung und Beurteilung der subjektiven Zugangsvoraussetzungen zur privaten Arbeitsvermittlung zu wahren.

    Sie dient damit einem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut, das nach ständiger Rechtsprechung verhältnismäßige Regelungen selbst der Berufswahl rechtfertigt (BVerfGE 7, 377, 405 ff; BSGE 70, 206, 211 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 mwN).

    Für das bis zum Inkrafttreten des 1. SKWPG geltende Recht der Arbeitsvermittlung hat der Senat dies ausführlich dargelegt (BSGE 70, 206, 216 ff = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Die zu § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) geprägte Formel, wonach unzuverlässig sei, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür biete, daß er Willens oder in der Lage sei, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie, ordnungsgemäße Führung seines Gewerbes zu gewährleisten, habe auch das Bundessozialgericht (BSG) übernommen (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).

    Es liegt nahe, die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Zuverlässigkeit", der für die Verwaltung keinen Beurteilungsspielraum eröffnet, an die Rechtsprechung und Praxis zu anderen Vorschriften mit gewerberechtlichem Einschlag wie § 35 Abs. 1 GewO, § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz oder § 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz anzuknüpfen (ebenso: BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3; Gagel/Fuchs, SGB III, § 293 RdNrn 7 f - Stand Juli 1999).

    Sie dient damit einem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut, das nach ständiger Rechtsprechung verhältnismäßige Regelungen selbst der Berufswahl rechtfertigt (BVerfGE 7, 377, 405 ff; BSGE 70, 206, 211 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 mwN).

  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Da die Beurteilung der Zuverlässigkeit - wie zu 2.3 ausgeführt - nicht an die Mitgliedschaft in der SO anknüpft, sind Zusammenhänge zwischen dem religiösen und weltanschaulichen Bekenntnis (Art. 4 Abs. 1 GG) sowie der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) einerseits und der Ausübung privater Arbeitsvermittlung nicht ersichtlich (vgl auch: BVerwGE 61, 152, 155).

    Auf die Selbsteinschätzung der SO als Kirche oder Religionsgemeinschaft kommt es für die Entscheidung nicht an, weil sich Religionsgemeinschaften (wie Weltanschauungsgemeinschaften) und ihre Mitglieder nach Art. 140 iVm Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung bei ihrer Betätigung im Erwerbsleben an die für alle geltende staatliche Rechtsordnung zu halten haben (BVerwGE 37, 344, 363 f; 61, 152, 161; 90, 112, 116; Sachs/Ehlers, GG, 1996, Art. 140 RdNr 4).

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 73/74
    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Den Zusammenhang zwischen Schutzbedürfnis von Arbeitssuchenden und der Auslegung von Vorschriften über die Arbeitsvermittlung habe das BSG in seinem Urteil vom 31. August 1976 - 12/7 RAr 73/74 - herausgestellt.

    Dies gilt um so mehr, als gerade die Au-pair-Vermittlung darauf gerichtet ist, die regelmäßig jungen Bewerber und die Gastfamilien eingehend und objektiv zu beraten und ihnen eine der jeweiligen Situation angemessene Entscheidungshilfe anzubieten (BSG Urteil vom 31. August 1976 - 12/7 RAr 73/74 - nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Auf die Selbsteinschätzung der SO als Kirche oder Religionsgemeinschaft kommt es für die Entscheidung nicht an, weil sich Religionsgemeinschaften (wie Weltanschauungsgemeinschaften) und ihre Mitglieder nach Art. 140 iVm Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung bei ihrer Betätigung im Erwerbsleben an die für alle geltende staatliche Rechtsordnung zu halten haben (BVerwGE 37, 344, 363 f; 61, 152, 161; 90, 112, 116; Sachs/Ehlers, GG, 1996, Art. 140 RdNr 4).
  • BVerwG, 23.03.1971 - I C 54.66

    Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg.

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Auf die Selbsteinschätzung der SO als Kirche oder Religionsgemeinschaft kommt es für die Entscheidung nicht an, weil sich Religionsgemeinschaften (wie Weltanschauungsgemeinschaften) und ihre Mitglieder nach Art. 140 iVm Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung bei ihrer Betätigung im Erwerbsleben an die für alle geltende staatliche Rechtsordnung zu halten haben (BVerwGE 37, 344, 363 f; 61, 152, 161; 90, 112, 116; Sachs/Ehlers, GG, 1996, Art. 140 RdNr 4).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Die Prognose der Persönlichkeitsentwicklung von Soldaten wegen der Sicherheitsinteressen der Bundeswehr wirft eine vergleichbare Problematik auf (vgl BVerwGE 113, 267, 270; BVerwG DÖV 2000, 122).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Die Prognose der Persönlichkeitsentwicklung von Soldaten wegen der Sicherheitsinteressen der Bundeswehr wirft eine vergleichbare Problematik auf (vgl BVerwGE 113, 267, 270; BVerwG DÖV 2000, 122).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1999 - 12 U 3/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Die Aufklärung der Betroffenen über die Zugehörigkeit zur SO ist nach dem Recht der Arbeitsvermittlung nicht nur zulässig, sondern geboten, um ihre Entschließungsfreiheit beim Abschluß von Arbeitsverträgen zu gewährleisten (zur Aufklärungspflicht über Verbindungen zur SO vgl OLG Stuttgart NJW 1999, 3640).
  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
    Für die erneute Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß auch über die während des Revisionsverfahrens ergangene Ablehnung der unbefristeten Verlängerung der Arbeitsvermittlungserlaubnisse (Bescheid vom 7. Dezember 2000) zu entscheiden sein wird (vgl § 171 Abs. 1 SGG; BSGE 9, 78, 79; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 171 RdNr 4).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R

    Wohlverstandenes Interesse bei Abtretung des Arbeitslosenhilfeanspruches

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

    Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 28. Januar 1999 - L 7 Ar 23/98 -, mit dem das LSG Bescheide der BA aufgehoben und diese verurteilt hat, die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung zu verlängern, hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11/7 AL 30/99 R - aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

    Die Beschwerdebegründung verkennt, dass das Vorgehen des LSG durch die Entscheidung des Senats vom 14. Dezember 2000 (BSGE 87, 208, 213 ff = SozR 3-4100 § 23 Nr. 2) vorgezeichnet war.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 14.12.2000 - Az. B 11/7 AL 30/99 R - das Urteil des LSG vom 28.1.1999 aufgehoben, die Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Beklagten vom 8.5.1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.7.1995 abgewiesen und im Übrigen die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

    Angesichts des Umstandes, dass die SO eine umstrittene Organisation ist, der in der Öffentlichkeit verbreitet der Charakter einer unlautere Ziele verfolgenden Sekte beigemessen wird (vgl. BVerfG NJW 1997, 2669), muss ein um ordnungsgemäße Ausübung seiner Geschäfte bemühter Arbeitsvermittler daher auf die SO-Zugehörigkeit der Gastfamilien hinweisen, weil gerade junge, aus dem Ausland stammende Menschen, die der deutschen Sprache nicht oder kaum mächtig sind, besonders schutzbedürftig sind (zum Ganzen vgl. BSG, Urt. vom 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R -).

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des

    So hat der 11. Senat befunden, diese Zugangsschranke verletzte das Grundrecht des Vermittlers weder auf der Stufe der Berufswahl noch auf der Stufe der Berufsausübung (vgl BSG vom 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R, BSGE 87, 208, 216 = SozR 3-4100 § 23 Nr. 2) .
  • SG Düsseldorf, 07.05.2004 - S 3 AL 48/03

    Arbeitslosenversicherung

    Die Zielsetzung der Scientology Organisation bestimme sich durch ein ausgeprägtes Interesse, sich auf die Wirtschaft und über die Wirtschaft hinaus Einflussmöglichkeiten zu schaffen (so BSG Urteil vom 14.12.2000 Az.: B 11/7 AL 30/99 R in BSGE 87, 208 ff.).
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